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Navi & Satellitentelefon USA & Kanada mieten spezial !
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB):
Geltungsbereich Diese allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Mietgeräte und Zubehör im Online-Verleih der Fa. Alexander Schmidt, Uhlandstraße 8, D-77866 Rheinau, mit Ihren Kunden, die über die Webseite "Navi-mieten-USA & Kanada" bestellen. Unsere Webseite stellt eine Einladung an den Kunden zur Stellung eines Angebotes dar. Das Mietangebot geht vom Kunden aus. Ebenso bestimmt der Kunde Liefertag und Rückgabetag. Hierzu gemachte Vorschläge dienen dem Kunden nur als Hilfestellung. Den zeitlichen Ablauf bestimmt nur der Kunde selbst. Die nach Zusage durch den Kunden mit ihm vereinbarte Mietzeit ist für beide Vertragsparteien bindend und Berechnungsgrundlage der Mietgebühr. . 1. Allgemeines 1.1 Mietvertrag: Der gemeinsame Mietvertrag kommt zustande mit Zahlung der vereinbarten Mietgebühr und Zusendung bzw. Übergabe des Mietobjektes. 1.2 Mietzeitberechnung: Der Mieter bestimmt die Tage vor und nach dem Versand. Wir machen lediglich einen entsprechenden Vorschlag, den der Mieter jederzeit ändern kann. Dem Mieter wird ein zahlungsfreier Versand- und Rückgabetag gewährt. Die Zeit dazwischen wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. (ausgenommen Geocaching) Soweit weitere freie Tage gewährt werden, werden diese nur im Voraus und auf freiwilliger Basis gewährt. Allen Berechnungen liegt eine Mindestmietzeit von 14 Tagen zu Grunde. Soweit andere Zeitabschnitte (z.B. Geocaching) vorgesehen sind, gelten diese gemäß Angebot. 1.3 Mietpreise: Es gelten die jeweils auf den Geräteseiten ausgewiesenen Gerätepreise pro Miettag. 1.4 Geocaching: Die Abrechnung erfolgt zum auf der Geocaching-Seite ausgewiesenen Pauschalpreis. Überziehungszeit des Pauschalangebotes wird zum jeweiligen Tagespreis berechnet. 1.5 Satelittentelefone: Für Satelittentelefone erfolgt die Abrechnung der Mietpreise ebenfalls zum ausgewiesenen Tagespreis mit freiem Versand und Rückgabetag. Zusätzlich werden Gebühren wie folgt berechnet: Thuraya: a) Benutzungsgebühren nach Verbrauch in US-Dollar. Dabei zählt der per Satelittenanruf unter der Nr. 151 (Thuraya) erhaltene Gebührenstand zum Anfang und Ende der Mietzeit. Die Differenz beider erhaltener Werte wird berechnet und dem Mieter belastet. Dem festgestellten Dollar-Umrechnungskurs zum Euro (Internet) werden 5 % aufgeschlagen. Ergibt der errechnete Wert ein Guthaben zugunsten des Mieters, wird dieses nicht erstattet. Der Mieter kann aber entsprechend Gebühren vor Geräterückgabe abtelefonieren. Hierzu kann er den jeweiligen Gebührenstand über die Funktionswahl 151 feststellen. b) Gebührenaufladung (nach Versand) nach Anzahl der Aufladungen, pro Aufladung 5,- Euro Pauschalgebühr. Inmarsat: a). Die während der Mietzeit entstehenden Gebühren werden nach Verbrauch zum übermittelten Abrechnungspreis in US-Dollar (+ 5% zum festgestellten Dollar-Inernetkurs) ohne sonstigen Aufschlag weitergegeben und in Euro berechnet Insbesondere hat der Mietkunde alle Kosten und Gebühren zu übernehmen, die aus der Benutzung der IsatPhone Pro SIM-Karte und dem gemieteten Telefon entstehen. Der Kunde hat diese Gebühren während der Mietzeit tragen, unabhängig davon, wer diese Kosten verursacht hat. Dies gilt insbesondere auch bei Diebstahl oder Verlust der IsatPhone Pro SIM-Karte oder des Satellitentelefones. b) Mietabrechnungsform: Die entstandenen Gebühren werden monatlich an uns übermittelt. Entsprechend folgt eine Abrechnung der entstandenen Gebühren mit der geleisteten Kaution, 3 Werktage nach Posteingang der übermittelten Abrechnung. . 1.6 Kaution / Zahlung: Zur Eigentumssicherung ist eine Kaution unverzichtbar. Sie wird bei vollständiger Rückgabe im Originalzustand am Tage der Rückgabe, oder am nächsten Werktag zurücküberwiesen. (ausgenommen Satellitentelefonabrechnungen s. 1.5) Fällige Zahlungen werden von der Kaution vor Rückzahlung in Abzug gebracht. Der Mieter hat hierzu die zur Rücküberweisung der Kaution zutreffenden Überweisungsdaten termingerecht mitzuteilen. Ansonsten erfolgt die Rücküberweisung erst, wenn diese Daten vorliegen. Mietgebühr und Kaution müssen zum vereinbarten Zahlungsziel überwiesen werden. Sie sind Voraussetzung für das Zustandekommen eines Vertrages / Mietvertrages. Bei Bestellung ist mindestens eine Anzahlung von 25.- Euro zu leisten. Erst mit Leistung dieser Zahlung gilt eine Reservierung als vereinbart. Auf Wunsch ist auch eine Zahlung über PayPal möglich.(+2 % der Gesamtsumme) 1.7 Versendung / Zustellung: Wir verpflichten uns, zum vereinbarten Termin das Mietobjekt dem gewählten Paketdienst, in der Regel DHL oder Hermes, zur Weiterleitung an den Empfänger zu übergeben. Der Versand erfolgt in versicherter Form, auf Gefahr und im Rahmen der Zeitvorgaben des Empfängers. Der Mieter hat den Empfang sicherzustellen und trägt eventuelle Kosten, die durch die Nichtannahme oder Unmöglichkeit der Zustellung entstehen. Dieses sind auch die vereinbarten Mietkosten. Für eine verspätete Zustellung haftet der Vermieter grundsätzlich nicht, da nur der Mieter den Versendetag bestimmt. Daher wird dem Mieter angeraten, die Versendezeit ausreichend zu berechnen. 1.8 Erhalt / Mängel, Gerätedefekt, Fehlversand, Funktionsunfähigkeit oder dergleichen Der Mieter erhält das Mietobjekt in sauberen und funktionsfähigem Zustand. Die Mietgeräte bestehen in der Regel aus Navigationsgerät mit gewählter Karte oder Kartenchip, Halterung, 12 V Kabel und Anleitung (auch gekürzt). Bei Satellitentelefonen besteht das Mietgerät in der Regel aus dem Telefon, einem 12 V Kabel und einer Anleitung, die auch in Kurzform vorliegen kann. Es obliegt dem Mieter, unmittelbar nach Erhalt des Mietobjekts dieses und alle mitgelieferten Teile auf Funktionsfähigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Stellt der Mieter Mängel fest, so sind diese unmittelbar nach Geräteerhalt dem Vermieter schriftlich und vorab per Telefon (+49 7844 47697) mitzuteilen. Kommt der Mieter dem nicht nach, können später festgestellte Mängel nicht mehr gerügt werden. Es obliegt dem Vermieter innerhalb einer angemessenen Frist dem Mieter ein Ersatzgerät / oder bemängeltes Teil zur Verfügung zu stellen. Sollte ein nicht vom Mieter verursachter Gerätedefekt auftreten, oder der Mieter das Mietgerät aus Schuld des Vermieters nicht erhalten; bzw. das Mietgerät in nicht funktionsfähigem Zustand erhalten oder erhalten haben, stellt der Vermieter innerhalb Europas ein Ersatzgerät oder Ersatz-Teil. Ist keine Ersatzmöglichkeit vorhanden oder möglich, erstattet der Vermieter die Miete anteilmäßig zurück. Tritt ein solcher Fall außerhalb Europas ein, erstattet der Vermieter ebenfalls den Mietpreis anteilsmäßig zurück. Eine Ersatzlieferung ist dann ausgeschlossen.
Im Falle eines Gerätedefektes während der Mietzeit muss der Mieter dieses dem Vermieter unverzüglich in geeigneter Form (E-Mail, Brief) mit Fehlerbeschreibung mitteilen um in den Genuss einer anteilsmässigen Miet-Erstattung zu kommen. Ansonsten können Mängel nicht mehr - oder nur zum Tage der Mitteilung anerkannt werden. Liegt nach Meinung des Vermieters ein Bedienungsfehler vor, erfolgt keine Mieterstattung. Alle weiteren Pflichten des Mieters und Vermieters bleiben unberührt. 1.9 Lieferung eines anderen, als des bestellten Mietgerätes Falls ein Mietgerät -aus welchen Gründen auch immer- nicht zur Verfügung steht, ist es zulässig und gilt als vereinbart, ein anderes Gerät statt des bestellten Miet-Gerätes zu liefern. Bei Lieferung eines höherwertigen Miet-Gerätes wird kein Aufpreis zum bestellten Miet-Gerät erhoben. Muss ein minderwertiges Mietgerät geliefert werden, wird die angefallene Preisdifferenz erstattet. 1.10 Allgemeine Rückgabe des Mietobjektes: Der Mieter verpflichtet sich, nach Mietende / Urlaubsende das Mietobjekt termingerecht zurückzusenden. Die Plichten des Mieters zur Rückgabe enden erst, wenn das Mietobjekt in der Hand des Vermieters ist. Wird die vereinbarte Rückgabezeit überzogen, wird der Mietpreis pro Tag nachberechnet. Kommt durch unvereinbarten Verzug oder eine andere Ursache einer verzögerten Zusendung, die der Mieter zu vertreten hat, eine Folgevermietung nicht zustande, müssen wir den Schaden berechnen. (max. 50 % der Folgevermietung.) Zum Rückgabetag muss das Mietobjekt sauber, vollständig, inklusive mitgeliefertem Zubehör, an uns gebührenfrei zurückgeliefert werden. Ist die Rücklieferung unvollständig, gilt das Mietobjekt erst als zurückgegeben, wenn alle Teile vollständig eingetroffen sind. Bei fehlgeschlagenen Rückgaben, die der jeweilige Paketdienst nicht ausführen konnte oder wollte, gilt eine erneute Zusendung durch den Mieter als vereinbart. Für eine erneute Zusendung, die der Vermieter zu vertreten hat, steht dem Mieter maximal eine Portoerstattung zu. Rückgabetag ist ansonsten der Tag des ersten Posteingangs. Geräte die aus dem Ausland über eine Zollbehörde (oder dergleichen) zurückgesandt wurden, gelten am Tage unserer Verständigung durch den Zoll als zurückgegeben. 1.11 Rückgabe des Mietobjektes bei Teilrücklieferung / Verlust / Beschädigung: Der Vermieter ist berechtigt, bei Rücksendungen mit fehlenden Gegenständen (Kabel, Halter, Anleitung, Verpackungsboxen usw.) eine sofortige Abrechnung nach dem Wiederbeschaffungswert zu erteilen. Sind die fehlenden Teile von Bedeutung oder können nicht einfach wiederbeschafft werden, erhält der Mieter eine Aufforderung (E-Mail, Fax, Brief) zur Rückgabe. Verspätete Rücklieferungen von fehlenden Gegenständen (nach Absatz 1) bedürfen ausnahmslos der Absprache. Ansonsten ist keine Vergütung möglich. Sind die Gegenstände bereits wiederbeschafft, oder die Wiederbeschaffung beauftragt, kann ebenfalls keine Rückvergütung mehr verlangt werden. Verspätet zurückgelieferten Gegenstände werden ansonsten abzüglich einer Gebühr von 3,-- Euro erstattet. Kommt der Mieter nach einer Teilrücklieferung der Aufforderung per E-Mail, Fax oder Brief zur vollständigen Rücklieferung nicht innerhalb von 10 Tagen nach, endet die Vermietung automatisch nach dem 10. Überziehungstag nach der Aufforderung und wird zu diesem Termin abgerechnet. Hierbei werden die fehlenden Teile zum Wiederbeschaffungswert in Abzug gebracht und die Mietzeit einschließlich der Überziehung berechnet. Auf Wunsch des Mieters kann die Nachlieferungsfrist von 10 Tagen verlängert werden. Hierzu ist die Zustimmung des Vermieters zwingende Voraussetzung. Gerät das Mietobjekt in Verlust, wird der jeweilige Zeitwert von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht; bzw. bei nicht ausreichender Kaution wird der fehlende Betrag nacherhoben. Für Kabel, Halter, Anleitung und Verpackungsboxen (oder ähnliches) gilt der Wiederbeschaffungswert. Bei Beschädigungen während der Mietzeit wird gegenüber dem Mieter der Schaden geltend gemacht und entweder von der geleisteten Kaution in Abzug gebracht, oder falls diese nicht ausreicht, nachgefordert. Ist das Mietobjekt durch die Beschädigung nach Vorstellung des Vermieters nicht mehr vermietbar wird es zum Zeitwert dem Mieter belastet. Für Kabel, Halter, Anleitung und Verpackungsboxen (oder ähnliches) gilt der Wiederbeschaffungswert. Der Mieter kann Anspruch auf das abgerechnete Objekt erheben, hat aber die Portogebühren und Verpackungsgebühren der Zusendung zu tragen. Bei Beschädigung endet die zu berechnende Mietzeit mit Eingang der beschädigten bzw. übrigen, restlichen Geräteteile, frühestens aber am Ende der vereinbarten Mietzeit. Bei Verlust endet die Mietzeit durch schriftliche Mitteilung des Mieters über den Verlust, jedoch nicht vor Ende der regulären, vereinbarten Mietzeit. 1.12 Nachforschungen bei offenem Verbleib des Mietobjektes: Müssen wir nach Ablauf der regulären Mietzeit, (mehr als 7 Tage nach Ende der regulären Mietzeit) nach dem Mietobjekt forschen, weil der Mieter nicht nach einer Verlängerung nachgesucht hat, oder macht der Mieter am Mietende von sich aus unvollständige oder keine Angaben über Verbleib des Mietgerätes bzw. Teile davon, endet die zu berechnende Mietzeit spätestens nach Ablauf von 30 Tagen nach dem regulären Mietende. Können wir nach Ablauf von 30 Tagen nach regulärem Mietende den Verbleib des Mietgerätes nicht vollständig klären, endet die Mietzeit ebenfalls am 30 Tage nach regulärem Mietzeitende. Das Mietobjekt wird dann zu Lasten des Mieters entsprechend der Zeitwertberechnung abgerechnet. Kann der Mieter nach Ende der 30 Tagesfrist das Mietobjekt zurückgeben, obliegt es dem Vermieter, die Rückgabe anzunehmen oder abzulehnen. Bei Annahme der verspäteten Rückgabe durch den Vermieter endet die Mietzeitberechnung ebenfalls am Rückgabetag. In den Fällen der Nachforschungen wird neben der Mietgebühr der Gerätezeitwert, einschließlich mitgelieferter Teile zur sofortigen Zahlung fällig. Zusätzlich entstehen für den Nachforschungsaufwand Gebühren im Rahmen der unter der unter 4. aufgeführten Zusatzleistungen. Dabei wird der Aufwand in 30-Minutenschritten bzw. mindestens ein Aufwand von 30 Minuten erhoben. 1.13 Zeitwertberechnung: Der Zeitwert eines Mietobjektes berechnet sich wie folgt: Wiederbeschaffungswert eines Neugerätes (zum Hersteller-Normalpreis zzgl. Versandkosten) abzüglich Anzahl der mit dem in Verlust geratenen Gerät getätigten Gerätevermietungen zu je einem Zehntel des Wiederbeschaffungswertes. Ist die Wiederbeschaffung eines Gerätes nicht mehr möglich, wird der Wiederbeschaffungswert eines Vergleichgerätes als Berechnungsgrundlage herangezogen. 1.14 Allgemeine Software- u. Hardwareprodukte Software und Hardwareprodukte werden von uns weltweit bezogen. Dabei bemühen wir uns, Ihnen ausgereifte Produkte zu liefern / zu vermieten. Für Fehler, Aktualität und Funktion der verwendeten Software und Hardwareprodukte schließen wir jede Haftung aus. 1.15 Änderung / Entfernung von Gerätesoftware und Speichermedien, Anschluss an Fremdgeräte, Rückstellung auf Werkseinstellung (1) Dem Mieter steht es frei, an den allgemeinen Bedienungselementen eines Mietobjektes Einstellungen seinen persönlichen Wünschen anzupassen. Hier sind insbesondere Bildschirmeinstellungen und Lautstärkeeinstellungen oder die Umschaltung in einen anderen Modus gemeint. Verändert der Mieter durch die Änderungen die Funktion des Mietobjektes, so haftet der Vermieter dafür nicht. (2)Speichermedien, wie Speicherkarten dürfen vom Mieter nicht ohne Genehmigung aus dem Mietobjekt entfernt werden. 'Ebenso ist es dem Mieter untersagt, das Mietobjekt mit fremden Computern, Kabeln oder vergleichbaren Geräten ohne Genehmigung zu verbinden. Die Benutzung der Funktion "Rückstellung auf Werkseinstellung" ist ausnahmslos und in jedem Falle untersagt. Eine solche Rückstellung kann dazu führen, dass Softwareupdates für Karten und Gerät unwiederbringlich verloren sind. Der Mieter haftet ausdrücklich auch für alle Schäden, die im Zusammenhang mit den genannten Änderungen entstehen. Zudem wird für die Wiederherstellung des Ausgangszustandes bei "Rückstellung auf Werkseinstellung" der entsprechende Aufwand im Rahmen der unter 4. genannten "Zusatzleistungen" berechnet. Dabei wird der Aufwand in 30-Minutenschritten bzw. mindestens ein Aufwand von 30 Minuten erhoben 2. Gerätewechsel Ein Wechsel zu einem anderen Gerät ist jederzeit und ohne zusätzliche Wechsel-Gebühr möglich. Vorausgesetzt, das Gerät steht zur Verfügung. Entstehende Unkosten (Porto u. a.) muss der Mieter tragen. 3. Forderungen des Mieters aus dem Mietverhältnis Über die Mietrückzahlung hinausgehende Forderungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. 4. Zusatzleistungen Soweit Zusatzleistungen beauftragt oder erforderlich werden, beträgt die Vergütung 17,50 Euro pro angefangene halbe Stunde. Zwischen 20.00 Uhr und 07.00 Uhr wird ein Zuschlag von 50 % auf die Vergütung erhoben. Neben der Vergütung entstehende Gebühren oder Fremdgebühren werden nach Aufwand berechnet. 5. Fremdgebühren Fremdgebühren wie zum Beispiel Porto und Überweisungsgebühren gehen zu Lasten des Mieters. 6. Teilweise Ungültigkeit: Sollten sich einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise als unwirksam oder undurchführbar erweisen oder infolge Änderungen der Gesetzgebung nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleiben die übrigen Vertragsbestimmungen und die Wirksamkeit des Vertrages im Ganzen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll die wirksame und durchführbare Bestimmung treten, die dem Sinn und Zweck der nichtigen Bestimmung möglichst nahe kommt. Erweist sich der Vertrag als lückenhaft, gelten die Bestimmungen als vereinbart, die dem Sinn und Zweck des Vertrages entsprechen und im Falle des Bedachtwerdens vereinbart worden wären. 7. Gerichsstand Als Gerichtstand gilt Achern / Ortenaukreis als vereinbart. Rheinau, Dezember 2009
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Fa. Alexander Schmidt, Uhlandstraße 8, D-77866 Rheinau. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung.
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